Die Gesundheitsuntersuchung
Die Gesundheitsuntersuchung als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
Ab dem 35. Lebensjahr ist alle 2 Jahre eine Gesundheitsuntersuchung auf Kosten der Krankenkasse möglich.
Diese hat zum wesentlichen Ziel die Früherkennung von Herz- und Stoffwechselerkrankungen, insbesondere der Zuckerkrankheit.
Folgende zusätzliche Untersuchungen sind keine Kassenleistungen und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden:
- Eine Gesundheitsuntersuchung zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr.
- Eine jährliche Untersuchung ab dem 35. Lebensjahr. Sofern diese gewünscht wird, kann sie im Wechsel mir der zweijährlichen
Untersuchung der Krankenkassen erfolgen.
- Überprüfung des Impfstatus
Außerdem sind alle Untersuchungen die ohne konkreten Anhalt für das Vorliegen einer Gesundheitsstörung durchgeführt werden, keine Kassenleistung. Dazu gehören z.B.:
- Ultraschalluntersuchungen innerer Organe
- Ruhe- und Belastungs-EKG
- Laboruntersuchungen, z. B.: Blutbild, Nierenwerte, Leberwerte, Blutfette, PSA, Schilddrüsenhormone, Geschlechtshormone,
Metalle (z.B. Quecksilber, Selen), Nachweis von Blut im Stuhl, Knochenabbauprodukte im Urin.