Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Krankenhaushygiene
Sämtliche Bereiche der Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie werden in der Abteilung für Mikrobiologie abgedeckt.
Telefon 0451/61090-30
E-Mail mikrobiologie@labor-luebeck.de
Einführung der Multiplex-PCR für respiratorische Erreger seit Juni 2024
Folgende Erreger können wir ab sofort im Rahmen der Multiplex-PCR nachweisen:
Multiplex-PCR - respiratorische Bakterien: Bordetella pertussis, Bordetella parapertussis, Chlamydophila pneumoniae, Legionella pneumophila, Mykoplasma pneumoniae, Streptococcus pneumoniae, Haemophilus influenzae
Multiplex-PCR - respiratorische Viren: Influenza A-, B-Virus, RSV, Adenovirus, Humanes Metapneumovirus, Parainfluenzavirus, Rhinovirus (SARS-CoV-2 im Rahmen der GKV-Abrechnung bitte immer extra anfordern!)
Abnahmematerial: Abstrich in PCR-Medium oder trockener Abstrich, Sputum, BAL (wie bisher)
Anforderung: Multiplex-PCR ODER einzeln : Multiplex-PCR resp. Bakterien / Multiplex-PCR resp. Viren
B.pertussis und B.parapertussis: der Nachweis von B.pertussis und B.parapertussis erfolgt im Multiplex-Ansatz, bitte folgende Anforderung nutzen: Multiplex-PCR (resp. Bakterien)
Das Ergebnis der eingesandte Probe steht am Folgetag gegen ca. 15:00 Uhr zur Verfügung.
Bitte vergessen Sie nicht die Ausnahmekennzifern in die Praxis-EDV einzutragen! Damit sind diese Untersuchungen vom Budget befreit: 32006 (Nachweis meldepflichtiger Erreger), 32004 (Diagnostik zur Einleitung einer antibiotischen Therapie)!
Einführung der Multiplex-PCR in der Stuhluntersuchung seit Mai 2024
Umstellung der Kultur auf darmpathogene Bakterien und der Antigen-ELISA auf darmpathogene Viren und Parasiten auf Multiplex-PCR
Wichtig: Bitte verwenden Sie weiterhin die Stuhlröhrchen und die bekannten Anforderungen. Lediglich unsere laborinterne Abarbeitung der Proben wird geändert.
Alle positiven Nachweise bleiben meldepflichtig nach IfSG, deshalb belasten diese Untersuchungen nicht Ihr Budget (bitte weiterhin Ausnahmekennziffer 32006 verwenden).
Einführung der Multiplex-PCR für Erreger von sexuell übertragbaren Erkangungen (STI und Genitalulcus) ab Juli2024
Folgende Erreger können wir ab sofort im Rahmen der Multiplex-PCR nachweisen:
Multiplex-PCR - STI: Neisseria gonorrhoeae, Chlamydia trachomatis, Mycoplasma genitalium, Trichomonas vaginales, Mycoplasma hominis*, Ureaplasma urealyticum*, Ureaplasma parvum*
Multiplex-PCR - Genitalulcus: HSV1, HSV2, CMV+, Lymphogranuloma venereum (C.trachomatis Serotyp L1-L3), VZV*, Haemophilus ducreyi*, Treponema pallidum*
Die mit * gekennzeichneten Untersuchungen sind nicht im Rahmen der GKV abrechenbar.
Abnahmematerial: Abstrich in flüssigem PCR-Medium oder trockener Abstrich, Urin, Ejakulat
Anforderung: Multiplex-PCR STI oder Multiplex GU
Im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen berechnen wir jeweils 69,96 € für das STI und das GU-Panel.
Die positiven Nachweise für Gonokokken sind meldepflichtig nach IfSG, deshalb belasten diese Untersuchungen nicht Ihr Budget (Ausnahmekennziffer 32006).
Das Ergebnis der eingesandte Probe steht am Folgetag gegen ca. 16:00 Uhr zur Verfügung.
Resistenzstatistik
Die Auswertungen der Einsendungen in unsere mikrobiologische Abteilung, incl. der Resistenzstatistik ausgewählter Erreger sowie Therapiehinweise zu einzelnen Erkrankungen finden Sie hier: